Beanstandungen über das Verhalten von Privatpersonen (z.B. lautes Musikhören, Kindergeschrei) fallen nicht in unseren Zuständigkeitsbereich. Informationen zu Belästigungen durch diesen sog. Nachbarschaftslärm finden Sie beim Umweltbundesamt oder dem bayerischen Landesamt für Umwelt.
Auf unserer Homepage finden Sie zudem Informationen zu anlagenbezogenem Lärm durch Privatpersonen. Dort können Sie sich zu den Ruhezeiten nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, Lärm durch Luftwärmepumpen und zu Baulärm informieren. Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns über die Telefonnummern 08131/74-1852 und -370 oder per E-Mail an umweltrecht@lra-dah.bayern.de.
z.B. Aggregat auf der Ostseite des Hauses
z.B. Schlafzimmer auf der Westseite des Hauses
Zeitpunkt und Dauer der Störung
Bitte machen Sie nähere Angaben zur Störung, z.B.:
z.B. Polizei, Wasserwirtschaftsamt kontaktiert