Termin zur Belehrung nach §§ 42 / 43 Infektionsschutzgesetz

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Ihre Daten

Wenn Sie einen Dolmetscher benötigen, bringen Sie bitte jemanden zum Termin mit.

Wenn Sie noch keinen Nachweis haben, bringen Sie diesen bitte zum Termin vor Ort mit.

Die Belehrung findet im Gesundheitsamt Dachau, Dr.-Hiller-Str. 36, 85221 Dachau statt.

 

Dauer ca. eine Stunde.

 

Die Kosten von 28 Euro können vor Ort wie folgt beglichen werden:

  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Kreditkarte
  • Smartphone oder -watch

 

Sollten Sie unter 18 Jahre alt sein, bringen Sie zum Termin bitte eine unterschriebene Einverständniserklärung Ihres Erziehungsberechtigten mit.

Wählen Sie zuerst einen Tag und dann zusätzlich die angezeigte Uhrzeit aus, um den Termin buchen zu können.

Datenschutzrechtliche Hinweise zur DSGVO finden Sie unter https://www.landratsamt-dachau.de/dsgvo/belehrung

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