Gemeinde Röhrmoos

Rathausplatz 1

85244 Röhrmoos

Telefon: 08139 / 9301-0

Fax: 08139 / 9301-20

E-Mail: gemeinde@roehrmoos.de

Internet: www.roehrmoos.de

Vereinbarung Gehwegabsenkung

Vereinbarung über die Herstellung einer neuen Grundstückszufahrt und der damit verbundenen Gehwegabsenkung

zwischen

 

der Gemeinde Röhrmoos, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Dieter Kugler
(oder Vertreter im Amt), im Folgenden „Gemeinde“ genannt

 

und

im Folgenden „Antragssteller“ genannt.

Die Gemeinde stimmt der Gehwegabsenkung auf öffentlichem Grund unter folgender Bedingung zu:

Der Antragsteller überträgt die Ausführung der erforderlichen Arbeiten (Bordstein- und Gehwegabsenkung) im vollen Umfang der Gemeinde. Die Gemeinde wird die Arbeiten einer entsprechenden Baufirma übertragen. Die anfallenden Kosten werden der Gemeinde durch den Antragsteller voll erstattet.

oder

Der Antragsteller führt die Maßnahme in Eigenregie und auf eigene Kosten durch und übernimmt hierzu die Gewähr für die fachmännische Ausführung und Gewährleistung für die durch die Maßnahme bedingten Schäden für 5 Jahre. Nach Abschluss der Arbeiten, wird die Maßnahme durch die Gemeinde abgenommen.

Mit der Auswahl der Schaltfläche "elektronisch senden", werden Ihre Eingaben automatisch an die zuständige Sachbearbeitung der Gemeinde Röhrmoos übermittelt. Eine Kopie der Nachricht geht an Ihre oben angegebene E-Mail-Adresse.