Der Antragsteller führt die Maßnahme in Eigenregie und auf eigene Kosten durch und übernimmt hierzu die Gewähr für die fachmännische Ausführung und Gewährleistung für die durch die Maßnahme bedingten Schäden für 5 Jahre. Nach Abschluss der Arbeiten, wird die Maßnahme durch die Gemeinde abgenommen.