Gemeinde Röhrmoos

Rathausplatz 1

85244 Röhrmoos

Telefon: 08139 / 9301-0

Fax: 08139 / 9301-20

E-Mail: gemeinde@roehrmoos.de

Internet: www.roehrmoos.de

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 (StVO)

Antragsteller
Bauleiter
Straßensperrung auf der / entlang der
Dauer der Maßnahme

gesperrt.

Sonstige Maßnahmen:

Restbreite der nicht beeinträchtigten Verkehrsfläche in Meter
Umleitung / Anliegerverkehr (nur bei Straßensperrung) / Fußgängerverkehr (bei Gesamtsperrung unbedingt erforderlich!)
Anlagen

Es wird hiermit versichert, daß der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen im ursächlichen Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen. Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden.

Der Plan soll enthalten

 

  1. den Straßenabschnitt
  2. die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und Anlagen
  3. die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
  4. die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  5.  Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluß, an Sonn-/Feiertagen und bei Nacht vorgesehen ist (bei automatisch arbeitenden Lichtzeichenanlagen auch den Phasenablauf)

Mit der Auswahl der Schaltfläche "elektronisch senden", werden Ihre Eingaben automatisch an die zuständige Sachbearbeitung der Gemeinde Röhrmoos übermittelt. Eine Kopie der Nachricht geht an Ihre oben angegebene E-Mail-Adresse.