Logo Landratsamt Dachau

Antrag auf Anmeldung von Mülltonnen

Anmeldung
Antragsteller
Tonnen
Zusammenfassung

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Das ELSTER-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das ELSTER-Unternehmenskonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des ELSTER-Unternehmenskontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO: www.landratsamt-dachau.de/dsgvo/tonnen

Antragsteller (Grundstücks-Eigentümer)

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Anzahl der Bewohner mit Hauptwohnsitz auf dem Grundstück (einschließlich Kinder)

Folgende Tonnen sollen angemeldet werden:

Die Berechnung der Gebühren ist nur zum Monatsanfang möglich.

Zusatzanträge
Sonderregelung:

Bei Grundstücken mit bis zu 2 Personen kann eine ermäßigte Gebühr der 80-Liter-Restmülltonne genehmigt werden, sofern die Tonne regelmäßig nur zu 3/4 befüllt wird.

Für die Befreiung von der Biotonne ist Ihre Unterschrift als Grundstücks-Eigentümer erforderlich. Aus diesem Grund ist eine Online-Antragstellung in diesem Fall ohne BayernID nicht möglich. Die Authentifizierung muss mit authega oder Personalausweis erfolgen.
 

Weiteres Vorgehen ohne BayernID:

  • Nach dem Absenden des Antrags können Sie Ihren ausgefüllten Antrag herunterladen.
  • Drucken Sie diesen Antrag aus.
  • Der Antrag muss vom Grundstücks-Eigentümer unterschrieben werden.
  • Schicken Sie den unterschriebenen Antrag per Post an die Kommunale Abfallwirtschaft
Erklärung
  1. Ich erkläre hiermit, dass sämtliche der auf dem genannten Grundstück anfallenden kompostierbaren Haus- und Küchenabfälle dort ordnungsgemäß kompostiert werden. Der fertige Kompost wird auf dem genannten Grundstück ausgebracht.
  2. Ich übernehme die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Kompostierung (Sie finden Vorgaben zur ordnungsgemäßen Kompostierung in unserem Flyer "So kompostieren Sie richtig! Information für Eigenkompostierer").
  3. Ich verfüge auf dem genannten Grundstück über eine ausreichend große, offene (unverbaute, nicht versiegelte) Gartenfläche zur Verwertung des Kompostes.
  4. Mir ist bekannt, dass die ordnungsgemäße Eigenkompostierung von Mitarbeitern des Landratsamtes oder dessen Beauftragten kontrolliert werden kann. Ich bin dazu verpflichtet, das Betreten des Grundstückes zu dulden (§ 14 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz).
  5. Ich bin darüber informiert, dass ich der Kommunalen Abfallwirtschaft im Landratsamt jede Veränderung mitteilen muss.
Sonderregelung

Das 3. Kind und jedes weitere Kind werden bei der Festsetzung des Restmülltonnen-Volumens (20 Liter pro Person) nicht berücksichtigt.

Das bedeutet, Sie erhalten bei zwei Erwachsenen und mindestens drei Kindern in Ihrem Haushalt statt einer 120-Liter-Mülltonne eine 80-Liter-Mülltonne.

Kinder im Haushalt:

Mit dem Plus-Zeichen + können Sie weitere Kinder hinzufügen.

Für die Beantragung von gemeinsamen Tonnen sind die Unterschriften beider Grundstücks-Eigentümer erforderlich.

 

Weiteres Vorgehen:

  • Nach dem Absenden des Antrags können Sie Ihren ausgefüllten Antrag herunterladen.
  • Drucken Sie diesen Antrag aus.
  • Der Antrag muss vom Grundstücks-Eigentümer unterschrieben werden.
  • Schicken Sie den unterschriebenen Antrag per Post an die Kommunale Abfallwirtschaft
Nachbargrundstück

Anzahl der auf dem Nachbargrundstück wohnenden Personen (einschließlich Kinder)

Eigentümer des Nachbargrundstücks
Folgende der oben beantragten Tonnen sollen gemeinsam genutzt werden
Elektronische Antwort und Zustellung

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

all fields marked with a (*) are required and must be filled out