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Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

  • mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder
  • dem persönlichen ELSTER-Zertifikat

ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Informationen zur BayernID

 

Das ELSTER-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das ELSTER-Unternehmenskonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des ELSTER-Unternehmenskontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto  bzw. das Unternehmenskonto auszuweisen?
Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den Antrag nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend per Post an das Landratsamt Dachau.

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO: www.landratsamt-dachau.de/dsgvo/sozialverwaltung

Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigt das Landratsamt Dachau alle genannten Informationen und Unterlagen. Füllen Sie diesen Antrag wahrheitsgemäß und sorgfältig aus. Sie müssen die Richtigkeit der Angaben bestätigen. Diese sogenannte Mitwirkungspflicht ergibt sich aus § 60 Absatz 1 Sozialgesetzbuch – Erstes Buch.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen, die Sie in diesem Antrag hochladen können:

  • Unterlagen zu finanziellen Verhältnissen
  • ggf. Betreuungsausweis
  • ggf. Aufstellung über Kosten und Belastungen bei Eigenheimen

Sie können Ihren Antrag jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortsetzen. Hierfür finden Sie auf jeder Seite des Antrags eine Schaltfläche "Speichern".

Angaben zum Antrag
Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Betreuer
Angaben zum Ehegatten / Lebenspartner
Angaben zum Betreuer
Weitere Haushaltsmitglieder des Antragstellers
Haushaltsmitglied 1
Haushaltsmitglied 2
Haushaltsmitglied 3
Haushaltsmitglied 4
Unterhaltspflichtige Angehörige (Kinder und Eltern des Antragstellers)
Einkommen des Antragstellers in Euro
Einkommen des Ehepartners / Lebenspartners in Euro
Einkommen der weiteren Haushaltsmitglieder in Euro
Vom Einkommen eventuell absetzbare Beiträge in Euro
Absetzbare Beiträge des Antragstellers
Absetzbare Beiträge des Ehegatten / Lebenspartners
Absetzbare Beiträge weiterer Haushaltsmitglieder
Bargeld, Konten und sonstiges Vermögen
Vermögen des Antragstellers
Vermögen des Ehegatten / Lebenspartner
Vermögen weiterer Haushaltsmitglieder
Mögliche Ansprüche gegen Dritte
Vermögensübertragungen
Ungeklärte oder strittige Ansprüche
Versicherungsansprüche
Wohnverhältnisse und monatliche Kosten der Unterkunft in Euro
Miete

In oben genannten Beträgen sind folgende Kosten enthalten:

Eigenheim

Laden Sie hier eine Berechnung über Kosten und Belastungen hoch.

Wohnraumförderung
Sonstige Angaben zur Unterkunft
Arbeitsverhältnisse

Geben Sie Ihre Arbeitsstellen der letzten drei Jahre an. Mit dem Plus-Zeichen + auf der rechten Seite können Sie weitere Arbeitsstellen hinzufügen.

Sonstiges
Bankverbindung & Erklärung
Elektronische Antwort und Zustellung

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Speichern des Formulars

Sie können Ihren Antrag mit den eingegebenen Daten speichern und später weiterbearbeiten. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche „Speichern“.

 

Sie erhalten einen Link, mit diesem können Sie wieder auf Ihren gespeicherten Antrag zugreifen. Der Link bleibt 72 Stunden gültig. Danach kann Ihr Antrag nicht mehr aufgerufen werden.