Gewerblich: Das zur Verfügungstellen von Trinkwasser resultiert aus einer Tätigkeit, für die Entgelt bezahlt wird. z.B. Vermietung von Immobilien und Arbeitsstätten
Öffentlich: Einrichtungen, die der Allgemeinheit Leistungen anbieten z.B. Krankenhäuser, Schulen,
Kindertagesstätten, Gemeinschaftsunterkünfte etc.
öffentlich-gewerblich: Kriterien von öffentlich und gewerblich treffen zu, wobei die öffentliche Tätigkeit ausschlaggebend ist. z.B. Krankenhäuser in privater Trägerschaft, Hotels, Pensionen, Gaststätten, Sporteinrichtungen etc.