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Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

 

Ihre Meldung an uns

Hinweisgeber sind Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangen und diese hier weitergeben. Hinweisgeber sind also (auch ehemalige) Beschäftigte i.S.d. HinSchG wie zum Beispiel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter, Praktikantinnen und Praktikanten) oder auch Beamtinnen und Beamte.

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Ihre Kontaktdaten

Ohne Angabe einer Kontaktmöglichkeit sind Nachfragen und Mitteilungen über den Verfahrensausgang nicht möglich

Diese interne Meldestelle ist nur zuständig für (ehemalige) Beschäftigte der o.g. Behörden.


Da Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige externe Meldestelle.

Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DSGVO: www.landratsamt-dachau.de/dsgvo/hinweisgeber

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