Hinweisgeber sind Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangen und diese hier weitergeben. Hinweisgeber sind also (auch ehemalige) Beschäftigte i.S.d. HinSchG wie zum Beispiel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter, Praktikantinnen und Praktikanten) oder auch Beamtinnen und Beamte.