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Antrag auf den Wohnberechtigungsschein

Es können Unterlagen im Antrag hochgeladen werden. Folgende Unterlagen werden jeweils für alle Haushaltsangehörigen benötigt:

  • Ausweis bzw. Aufenthaltstitel
  • Mietvertrag / Nutzungsbescheinigung / Bescheid über Obdachlosenunterbringung
  • Räumungsbescheid bzw. Kündigungsschreiben der Wohnung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Schwerbehindertenausweis
  • Betreuerausweis / Vollmacht
  • Heiratsurkunde
  • Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers
  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag
  • Einkommenssteuerbescheid
  • aktuelle Bewilligungsbescheide z.B. für Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialhilfe-Leistungen, Wohngeld, Elterngeld, etc.
  • aktueller Rentenbescheid (auch Betriebsrente)
  • Schulbescheinigung von Schülern ab 15 Jahren
  • Bescheinigung über laufende Kinderbetreuungskosten
  • bei selbstständiger Tätigkeit: Gewinn- und Verlusthochrechnung für das vergangene und laufende Jahr
  • bei Schwangerschaft: ärztliche Bestätigung oder Mutterpass
  • bei Unterhaltspflichtigen: Unterhaltsbescheinigung und Belege über die tatsächlich erfolgten Unterhaltszahlungen in den letzten 12 Monaten
  • bei Unterhaltsempfängern: Kopie der Unterhaltsbescheinigung

Welche Unterlagen für Ihren Antrag benötigt werden, wird während des Antragsvorgangs angezeigt.

Sie haben die Möglichkeit die benötigten Unterlagen nachzureichen.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Das ELSTER-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das ELSTER-Unternehmenskonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des ELSTER-Unternehmenskontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO: www.landratsamt-dachau.de/dsgvo/wohnberechtigung

Art des Antrags
  1. Wohnberechtigungsbescheinigung beantragen und im Benennungsverfahren berücksichtigt werden: Sie wohnen derzeit im Landkreis Dachau (nicht Stadtgebiet Dachau) und suchen eine Sozialwohnung im Landkreis Dachau (nicht Stadtgebiet Dachau).
  2. Wohnberechtigungsschein: Sie wohnen derzeit im Landkreis Dachau (nicht Stadtgebiet Dachau) und benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung, um außerhalb des Landkreises eine Sozialwohnung zu suchen.
  3. Benennungsverfahren: Sie haben bereits eine gültige Wohnberechtigungsbescheinigung, ausgestellt von einem anderen Wohnungsamt und suchen eine Sozialwohnung im Landkreis Dachau (nicht Stadtgebiet Dachau).

Wer als Dringlichkeitsberechtigter eine ihm angebotene Wohnung ohne triftigen Grund ablehnt, verliert für die auf die Ablehnung folgenden neun Monate den Dringlichkeitsstatus (§ 3 Abs. 3 Satz 4 DVWOR).

Ihre Daten

Betreuer

Elektronische Antwort und Zustellung

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Einkommen Antragsteller

Haben Sie Kinder, für die Sie Unterhalt bekommen? Bitte tragen Sie den Unterhalt als Einkommen beim jeweiligen Kind ein.

Lohn / Gehalt

Geringfügige Beschäftigung / Nebenjob

Einnahmen aus dem Ausland

Rente / Pension

Arbeitslosengeld I

Bürgergeld

SGB XII-Leistungen (Grundsicherung)

Elterngeld

BAföG

Krankengeld

Kurzarbeitergeld

Unterhalt

Miete / Pacht

Zinserträge

Gewinne aus selbstständiger Arbeit

Sonstigs Einkommen

Absetzungsbeträge Antragsteller

Für wen wird Unterhalt bezahlt?

Vermögen Antragsteller

Grundbesitz

Sparguthaben, Wertpapiere

Guthaben bei Bausparkassen

Lebensversicherung

Sonstiges Vermögen

Es werden die Kontoauszüge aller Bankkonten benötigt

Aktuelle Wohnung
Haushaltsmitglieder
Haushaltsmitglied 1

Sie können auf der Ausweiskopie Daten schwärzen, die nicht zur Identifizierung benötigt werden. Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig, wir benötigen diese zur Bearbeitung Ihres Antrages. Wenn keine Ausweiskopie hochgeladen wird, müssen Sie Ihren Ausweis persönlich bei uns im Landratsamt vorlegen. Hierfür müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Einkommen

Lohn / Gehalt

Geringfügige Beschäftigung / Nebenjob

Einnahmen aus dem Ausland

Rente / Pension

Arbeitslosengeld I

Bürgergeld

SGB XII-Leistungen (Grundsicherung)

Elterngeld

BAföG

Krankengeld

Kurzarbeitergeld

Unterhalt

Miete / Pacht

Zinserträge

Gewinne aus selbstständiger Arbeit

Sonstiges Einkommen

Schüler ohne Einnahmen

Absetzungsbeträge

Für wen wird Unterhalt bezahlt?

Vermögen

Grundbesitz

Sparguthaben, Wertpapiere

Guthaben bei Bausparkassen

Lebensversicherung

Sonstiges Vermögen

Es werden die Kontoauszüge aller Bankkonten benötigt

Haushaltsmitglied 2

Sie können auf der Ausweiskopie Daten schwärzen, die nicht zur Identifizierung benötigt werden. Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig, wir benötigen diese zur Bearbeitung Ihres Antrages. Wenn keine Ausweiskopie hochgeladen wird, müssen Sie Ihren Ausweis persönlich bei uns im Landratsamt vorlegen. Hierfür müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Einkommen

Lohn / Gehalt

Geringfügige Beschäftigung / Nebenjob

Einnahmen aus dem Ausland

Rente / Pension

Arbeitslosengeld I

Bürgergeld

SGB XII-Leistungen (Grundsicherung)

Elterngeld

BAföG

Krankengeld

Kurzarbeitergeld

Unterhalt

Miete / Pacht

Zinserträge

Gewinne aus selbstständiger Arbeit

Sonstiges Einkommen

Schüler ohne Einnahmen

Absetzungsbeträge

Für wen wird Unterhalt bezahlt?

Vermögen

Grundbesitz

Sparguthaben, Wertpapiere

Guthaben bei Bausparkassen

Lebensversicherung

Sonstiges Vermögen

Es werden die Kontoauszüge aller Bankkonten benötigt

Haushaltsmitglied 3

Sie können auf der Ausweiskopie Daten schwärzen, die nicht zur Identifizierung benötigt werden. Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig, wir benötigen diese zur Bearbeitung Ihres Antrages. Wenn keine Ausweiskopie hochgeladen wird, müssen Sie Ihren Ausweis persönlich bei uns im Landratsamt vorlegen. Hierfür müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Einkommen

Lohn / Gehalt

Geringfügige Beschäftigung / Nebenjob

Einnahmen aus dem Ausland

Rente / Pension

Arbeitslosengeld I

Bürgergeld

SGB XII-Leistungen (Grundsicherung)

Elterngeld

BAföG

Krankengeld

Kurzarbeitergeld

Unterhalt

Miete / Pacht

Zinserträge

Gewinne aus selbstständiger Arbeit

Sonstiges Einkommen

Schüler ohne Einnahmen

Absetzungsbeträge

Für wen wird Unterhalt bezahlt?

Vermögen

Grundbesitz

Sparguthaben, Wertpapiere

Guthaben bei Bausparkassen

Lebensversicherung

Sonstiges Vermögen