Gemeinde Röhrmoos

Rathausplatz 1

85244 Röhrmoos

Telefon: 08139 / 9301-0

Fax: 08139 / 9301-20

E-Mail: gemeinde@roehrmoos.de

Internet: www.roehrmoos.de

Antrag auf Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Art gem. Art. 37 Abs. 1 LStVG

Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann. Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielsliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert. (Nr. 37.2 VollzBekLStVG)

Angaben zur Person (Antragsteller)
Angaben zur Sache, gefährliches Tier gem. Art. 37 Abs. 1 LStVG
Art der Unterbringung der/s Tiere/s

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gemeinde Röhrmoos mit einer Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten, Bearbeitungsgebühren von 25 € bis 400 € erheben kann.

Mit der Auswahl der Schaltfläche "senden", werden Ihre Eingaben automatisch an die zuständige Sachbearbeitung der Gemeinde Röhrmoos übermittelt. Eine Kopie der Nachricht geht an Ihre oben angegebene E-Mail-Adresse.